Entwicklungsstandorte für:
Wohnquartiere, Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser, Doppelhäuser, Einfamilienhäuser
- In A- und B-Städten sowie Umlandgemeinden
- Grundstücksgröße mindestens ca. 5.000 m²; im Umland mindestens 10.000 m²
- Geeignet für die Bebauung mit mindestens 50 Wohneinheiten
- Auch Wohnquartiere in Kombination mit anderen Nutzungen denkbar
- Gute Verkehrsanbindung sowohl mit ÖPNV als auch Individualverkehr
- Mit und ohne Planungsrecht
- Bebaut oder unbebaut
- Funktion des Erschließungsträgers wird übernommen